Dänemark gibt drei Hunde zurück – Halterin soll 27.000 Euro zahlen

Dänemark gibt drei Hunde zurück – Halterin soll 27.000 Euro zahlen

Im Frühjahr 2025 stand die Polizei vor der Tür von Ayda Jameian in Dänemark. Die Beamten beschlagnahmten ihre drei Hunde, weil der Verdacht bestand, dass es sich um eine verbotene Rasse handeln könnte. Nach zehn Monaten ergab ein DNA-Test jedoch, dass die Tiere American Bullies sind – eine in Dänemark legale Rasse. Die Hunde wurden zu ihrer Besitzerin zurückgebracht.

Doch damit war der Streit nicht beendet. Die Polizei stellte Jameian rund 200.000 dänische Kronen, umgerechnet etwa 27.000 Euro, für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung der Tiere in Rechnung. „Wir haben bereits einen hohen Preis für die Entscheidung bezahlt, dass sie die Hunde entfernt haben. Wir haben mit der Angst gelebt, sie zu verlieren, und unsere Familie ist schwer betroffen“, erklärte Jameian. Es sei „schwer zu verstehen“, dass auch der finanzielle Teil der langen Bearbeitungszeit des Falls bei ihr liegen sollte.

Die dänische Polizei hatte die Tiere zunächst für American Bulldogs gehalten. Diese Rasse ist in Dänemark verboten. Tatsächlich handelte es sich jedoch um American Bullies, die dort legal gehalten werden dürfen. Wegen ihrer ähnlichen Erscheinung werden die beiden Rassen häufig verwechselt.

Der Fall zog sich über zehn Monate hin, weil der Hersteller des von der Polizei genutzten Standard-DNA-Tests im Juli 2025, während das Verfahren bereits lief, die behördliche Nutzung zur Rassebestimmung untersagte. Erst nach einer Beschwerde beim Nationalen Polizeipräsidium durfte ein alternatives Testverfahren aus den USA eingesetzt werden.

Jameian kritisiert, dass sie trotz der erwiesenen Legalität ihrer Hunde weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung erhalten habe. Unterstützt von der Organisation Bully Care Union legte sie Beschwerde ein. Die Organisation bemängelt insbesondere, dass die Polizei zunächst einen umstrittenen DNA-Test durchführen wollte und erst nach einer Beschwerde eine alternative Untersuchung genehmigte.

Dänemark gibt drei Hunde zurück – Halterin soll 27.000 Euro zahlen

Auch in Deutschland gelten für bestimmte Hunde strenge Regeln. Es gibt dort kein pauschales Verbot illegaler Hunderassen. Die Einfuhr von vier Rassen ist bundesweit jedoch untersagt. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz betrifft außerdem Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.

Zu den betroffenen Rassen zählen:

- Pitbull Terrier

- American Staffordshire-Terrier

- Staffordshire-Bullterrier

- Bullterrier

Das Einfuhrverbot dient der Gefahrenabwehr, da diese Rassen aufgrund ihrer Historie und ihres Körperbaus als potenziell gefährlich eingestuft werden. Ausnahmen gelten für Touristen mit einem Aufenthalt von weniger als vier Wochen sowie für Assistenzhunde und Rettungs- oder Diensthunde.

Empfohlen